Ralf Thomas Göllner

Kooperation und / oder Defektion im Minderheitenschutz

Theoretische Überlegungen

Vortrag, gehalten im Rahmen der Arbeitskreise der IMO (Initiative Münchner Osteuropa-Forscher),
Südost-Institut, am 3. Juni 2002

 Der Schutz von Minderheiten ist, das wissen wir alle, auch heute – oder vor allem heute nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Etablierung demokratischer Systeme in den meisten Staaten Ost- und Südosteuropas – von größter Bedeutung. Dies scheint auf den ersten Blick eine paradoxe Feststellung zu sein, da ja gerade die Transformation in demokratische Systeme eine positive Wendung der Minderheitenfrage versprach. Dies ist jedoch nicht immer und auch nicht zwangsläufig der Fall, wie es die nahezu tägliche Nachrichten aus ethnisch gemischten Staaten und Regionen verdeutlichen. Ich möchte heute keine praktisch-deskriptiven Fragen ansprechen, sondern nur die theoretische Ebene reflektieren und einige theoretische Probleme kooperativen und defektiven Verhaltens anreißen.

Daß wir uns gegenwärtig immer noch oder mehr denn je mit der Frage des hat Minderheitenschutzes beschäftigen müssen, hat mehrere Gründe. Meiner Meinung nach ist es ein Fehler, die Frage des Schutzes von Minderheiten ausschließlich juristisch anzugehen. Die gesetzliche Grundlage ist selbstverständlich die Voraussetzung für genormtes Schutzsystem, weshalb sich die Kritik an der rein normativen Vorgehensweise weniger inhaltlicher, sondern vielmehr methodologischer Art ist. Das bedeutet, der eigentliche Geist der Gesetze sollte theoretisch-philosophische Ausgangspunkt berücksichtigen und vor allem auf die Interaktion von Gruppen und Individuen zugeschnitten sein.

Außerdem wird im Fall des Minderheitenschutzes der Demokratie als politischem System und der Mehrheitsregel als Entscheidungskriterium zuviel zugemutet bzw. auch zugetraut. Die Bedeutung der Demokratie soll hier natürlich nicht in Frage gestellt werden, es soll lediglich festgehalten werden, was sie für unsere Fragestellung bedeutet. Demokratie bedeutet in diesem Zusammenhang die Schaffung von Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Bevölkerung bzw. die gewählten Vertreter Entscheidungen nach Mehrheitskriterien fällen. Also ist »Demokratie die Herrschaft des Volkes. Das bedeutet in der Praxis, daß die Mehrheit – in diesem Zusammenhang ist Mehrheit jedoch ohne ethnisch-nationale Konnotation – des Volkes die Regierung stellt; dies wiederum bedeutet: die Regierungsform ist so organisiert, daß es von den Präferenzen des numerisch größten Teil des Volkes abhängt, wie die Gesetze oder die Politik des Landes aussehen.« (Ronald Dworkin)

Für die uns interessierende Frage des Minderheitenschutzes ergibt sich daraus natürlich ein Problem, das schon der Begriff des Minderheitenschutzes beinhaltet, nämlich Minderheit. Eine Minderheit kann sich mit Hilfe der Mehrheitsregel, also dem Entscheidungsfindungskriterium einer Demokratie, niemals ohne fremde Hilfe durchsetzen. Sie ist immer auf das Wohlwollen der Mehrheit, innen- oder außenpolitischen Druck, moralische Appelle oder einen im Sinne Platons königlichen Philosoph, also einen weisen Herrscher bzw. eine weise Regierung. Die Hoffnung auf eine dieser Lösungen ist jedoch keine adäquate Methode zum Schutz von Minderheiten. Es müssen vielmehr vor der Etablierung irgendwelcher Entscheidungs- oder Schutzmechanismen jene Hindernisse analysiert werden, die die Einführung von Minderheitenrechten verhindern. Diese finden sich meistens in der Interaktion von Gruppen und Individuen und manifestieren sich in kooperativem oder defektivem – also nicht-kooperativem – Verhalten. Diese Verhaltensmuster aggregieren sich, wenn sie nicht reguliert werden, auf die politische Ebene und verhindern mit dem demokratischen Verfahren der Mehrheitsregel einen qualitativen Minderheitenschutz. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, muß der Gedanke der Kooperation in die theoretische Diskussion des Minderheitenschutzes eingeführt werden. Was Kooperation bedeutet, kann natürlich jeder intuitiv beantworten, seine philosophisch-theoretische Bedeutung hat aber eine viel größere Tragweite.

Diese möchte ich an einem abgewandelten Beispiel des Gefangenendilemmas verdeutlichen. Da das Originalbeispiel mit zwei Gefangenen in Amerika für Uneingeweihte manchmal nicht so einsichtig ist, nehme ich folgendes Beispiel:

Nehmen wir an ich habe einen Sack voller Geld und möchte dafür eine entsprechende Menge Edelsteine kaufen. Also arrangiere ich mit dem einzigen Edelstein-Händler, den ich kenne ein für uns beide befriedigendes Tauschgeschäft. Dieses Tauschhandel muß jedoch im geheimen stattfinden. Der Händler und ich vereinbaren, daß jeder von uns einen Sack mit der Ware bzw. dem Geld an einem bestimmten Ort im Wald deponieren und den Sack des anderen an dessen Versteck abholen. Dabei ist uns beiden klar, daß wir uns nie wieder begegnen und keine weiteren Geschäfte miteinander machen werden.

Aus dieser Situation ergibt sich eine fatale Logik, denn jeder von uns muß natürlich befürchten, daß der anderen einen leeren Sack hinterläßt. Keine Frage: Wenn wir beide volle Säcke deponieren, wird jeder zufriedengestellt; aber ebenso selbstverständlich wird der noch mehr zufriedengestellt, der seinen Teil umsonst erhält. Daher ist die Versuchung, einen leeren Sack zu hinterlassen, sehr groß. Ich kann sogar scheinbar zwingend folgendermaßen argumentieren: Wenn der Händler einen vollen Sack bringt, ich aber einen leeren abgestellt habe, bin ich fein raus; denn dann kriege ich das, was ich wollte, umsonst. Aber auch wenn der Händler einen leeren sack zurückläßt, war es besser, auch einen leeren Sack deponiert zu haben, denn dann bin ich wenigstens nicht übers Ohr gehauen worden. Ich habe zwar nichts bekommen, aber auch nichts verloren. So wie es aussieht, bin ich mit einem leeren Sack in jedem Fall besser dran, egal wozu sich der Händler entschließt. Also muß ich einen leeren Sack deponieren.

Der Händler, der sich ja in der selben Situation befindet, hat sich mittlerweile das selbe überlegt und so deponieren wir beide unserer scheinbar unfehlbaren Logik folgend einen leeren Sack. Traurig ist die Situation aber trotzdem, denn wenn wir kooperiert hätten, hätten wir beide bekommen, was wir wollten.

Nutzenmatrix des Gefangenendilemmas

   

Händler

    Kooperation Defektion
Verkäufer Kooperation R=3 / R=3 S=0 / T=5
Defektion T=5 / S=0 P=1 / P=1

R = Belohnung für wechselseitige Kooperation (Reward)

T = Versuchung zu defektieren (Temptation)

S = Auszahlung an gutgläubiges Opfer (Sucker’s payoff)

P = Strafe für wechselseitige Defektion (Punishment)

 

Präferenzordnung der vier Auszahlungen

Im Fall einer einmaligen Begegnung:

T > R > P > S

Im Fall einer mehrmaligen Begegnung:

R >

T + S

2

(einmal kooperiert der eine Spieler und der andere defektiert, im nächsten Zug kehrt sich das Spiel um)

Beispiel für ein Spiel ohne bekanntem Ende
  Käufer Verkäufer   Käufer Verkäufer   Käufer Verkäufer   Käufer Verkäufer
K/K 3 3 K/K 3 3 K/K 3 3 D/D 1 1
K/K 3 3 K/K 3 3 K/K 3 3 D/D 1 1
K/K 3 3 K/K 3 3 K/K 3 3 D/D 1 1
K/K 3 3 K/D 0 5 K/D 0 5 D/D 1 1
K/K 3 3 D/K 5 0 D/K 5 0 D/D 1 1
K/K 3 3 D/D 1 1 K/D 0 5 D/D 1 1
K/K 3 3 D/D 1 1 D/K 5 0 D/D 1 1
K/K 3 3 D/D 1 1 K/D 0 5 D/D 1 1
K/K 3 3 D/D 1 1 D/K 5 0 D/D 1 1
  27 27   18 18   24 24   9 9
Ein Beispiel für ein Spiel, das der Käufer nach neun Zügen beendet
  Käufer Verkäufer
K/K 3 3
K/K 3 3
K/K 3 3
K/K 3 3
K/K 3 3
K/K 3 3
K/K 3 3
K/K 3 3
D/K 5 0
  29 24

K = Kooperation, D = Defektion

Dieses Beispiel zeigt uns nun, daß es sich nur in einer Situation und unter bestimmten Voraussetzungen lohnt zu mogeln, das heißt zu defektieren. Diese Situation ist charakterisiert durch ihre Einmaligkeit, das heißt es finden keine weiteren Begegnungen statt und darüber hinaus muß der Mitspieler bereits im ersten Zug kooperativ sein und sich reinlegen lassen. Er muß also die erwähnten strategischen Überlegungen ablehnen, dann erzielt der nicht-kooperierende Spieler 5 Punkte – das wird aber kaum ein Spieler tun. Deutlich wird aber auch, daß im Falle einer beidseitigen Kooperation ein höherer Punktwert erzielt wird, als durch eine beidseitige Defektion. Setzt man nun ein zeitlich unbegrenztes Spiel voraus, lohnt sich eine rein defektive Strategie für keinen der Spieler, da Defektion nur einen Punkt einbringt und jeder davon ausgehen kann, daß eine Defektion im nächsten Zug ebenfalls mit Defektion beantwortet wird. Dieser zeitliche Horizont einer Interaktion beeinflußt die Strategien und ist geeignet, eine Kooperation zu fördern.

Dieses statische Modell mit zwei Personen läßt sich hochrechnen auf eine beliebige große Anzahl von Handelnden oder Spielern, um die Qualität einer kooperierenden Strategie zu verdeutlichen. In einer beliebigen Menge von Spielern mit unterschiedlichen Strategien setzt sich eine auf Kooperation ausgerichtete Strategie gegen andere durch, wenn man die Gesamtpunktzahl und nicht die Anzahl der Siege betrachtet. Es klingt geradezu paradox, aber ein Spieler in einer solchen beliebigen Spielermenge kann die meisten oder sogar alle Einzelspiele verlieren und am Ende doch Gesamtsieger sein. Verdeutlicht wurde dies in einem spieltheoretischen Computer-Turnier vom Politologen Robert Axelrod im Jahr 1979, in dem viele verschieden Programme – und damit unterschiedliche Strategien – gegeneinander antraten. An dieser Stelle möchte ich nicht auf das gesamte Turnier zu sprechen kommen, sondern lediglich das Gesamtergebnis dieser Untersuchung zur Kooperation zusammenfassen. Axelrod stellte legte den Spieler in solchen Situationen ans Herz:

  1. seid nicht neidisch
  2. begeht nicht als erste einen Wortbruch
  3. vergeltet sowohl Kooperation als auch Defektion
  4. versucht nicht zu clever zu sein, denn wenn die Strategie als nicht beeinflußbar erscheint, gibt es keinen Grund zur Kooperation

Doch was bedeutet das bisher gesagte für unser Thema des Minderheitenschutzes? Das Gefangenendilemma ist ein geeignetes Beispiel, um die Interaktionsmuster zwischen Individuen und Gruppen zu beleuchten. Es ist nämlich kein Null-Summenspiel wie ein Fußballmatch oder ein Pokerspiel, bei dem der Gewinn des Einen Verlust für den Anderen bedeutet. Das Gefangenendilemma beinhaltet sowohl Möglichkeiten zum beiderseitigen Vorteil wie auch Interessenkonflikte. Eines der Grundprobleme des Minderheitenschutzes ist aber die Auffassung es sei ein Nullsummenspiel, daß jedes Zugeständnis an Minderheiten ein Verlust ist, und daß durch Schutzbestimmungen oder gar einer positiven Diskriminierung ein Teil des eigenen Rechtsbereichs abgetreten wird. Der Minderheitenschutz wird also als „Gut" betrachtet, über das frei verfügt werden kann: ein „Gut", das die Minderheit erhält und die Mehrheit im selben Maße verliert.

In sozialen Systemen verhält es sich jedoch anders, wie es das Beispiel des Gefangenendilemmas zeigt. Hier können beide Seiten zugleich gut aber auch schlecht abschneiden. Zugeständnisse an Minderheiten, vom Sezessionsrecht einmal abgesehen, können zu einer allgemeinen Verbesserung der Lage, sowohl für die Mehrheitsbevölkerung als auch für die Minderheiten führen, vorausgesetzt, daß eine wechselseitige Kooperation stattfindet. In unserem Beispiel wären es dauerhaft drei Punkte. Ist dies nicht der Fall, so kann man eher von einer Verschlechterung der Gesamtsituation ausgehen – also dauerhaft einen Punkt pro Interaktion –, denn kooperative Strukturen schaffen nicht nur einen stabilen Rahmen der Beziehungen, sondern führen auch dazu, daß der »Gewinn« an ökonomischem Wohlstand, Verläßlichkeit der Beziehungen und Gerechtigkeit größer ist als in Systemen mit häufiger Defektion.

Setzt man nun voraus, daß alle Beteiligten in erster Linie für sich selbst und ihre eigenen Interessen sorgen, so liegt es nahe, die Konkurrenz der Individuen durch einen zentralen Herrschaftsstab im Hobbesschen Sinne zu regulieren. Für den Minderheitenschutz bedeutet dies den eingeschlagenen Weg der normativen Problemlösung, die das Verhältnis Mehrheit zu Minderheit bis ins kleinste Detail regelt. Daß diese Möglichkeit in einer sich ständig ändernden Umwelt nicht praktikabel ist und vor allem den Fortschritt hemmt, liegt auf der Hand. Den Ausweg weist wiederum der Gedanke der Kooperation zwischen den Gruppen in einer normativ geregelten Welt. Aufgabe des Gesetzgebers wäre in diesem Fall nicht die Regelung des Verhältnisses zwischen den Ethnien, sondern die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung der Kooperation. Kooperation sollte als positiv und belohnenswert, Defektion als unerwünscht und strafbar betrachtet werden.

Ist aber eine Kooperation überhaupt durchsetzbar? Daß sie möglich und vor allem wichtig ist, verdeutlicht die Tatsache, daß es sich auf das gesamte Zusammenleben bezogen wohl kaum um vollständig entgegengesetzte Interessen bei Angehörigen von Mehrheit und Minderheit handelt. Im Gegenteil, es überwiegt bei weitem der Bereich der Übereinstimmung, denn individuelle Interessen, wie die persönliche und materielle Sicherheit, Glück, Familie usw. haben wenig mit ethnischen Kriterien zu tun und sind die überwiegenden Inhalte eben dieses Interesses. Da es sich nicht um vollständig entgegengesetzte Interessen handelt, bedingt eine Konstellation, wie es die dauerhafte Interaktion zwischen Volksgruppen ist, daß bei wechselseitiger Kooperation der Gesamtnutzen für alle Beteiligten größer ist.

Führt man diesen Gedanken weiter, so wird man aber feststellen, daß in einem derartigen auf Kooperation angelegten System gewisse Unterschiede in der Gewinnausschüttung nicht ausbleiben. Dies bedeutet: ein System, das sowohl Zusammenarbeit als auch Defektion erlaubt, läßt auch eine ungleiche Verteilung zu, ruft sie aber nicht zwangsläufig hervor. Dies mag auf den ersten Blick nachteilig erscheinen. Hält man sich jedoch vor Augen, daß eine Konstellation, die nur auf normativen Regel beruht, den Gedanken der Kooperation nicht aktiv fördert und die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht schafft, so erkennt man, daß das Endergebnis nicht vom Verhalten der Beteiligten, sondern nur von Normen abhängt. Hierbei kann der Gesamtnutzen nicht durch entsprechend kooperative Verhaltensweisen vergrößert werden und es handelt sich um ein statisches, unflexibles System, das sich den ändernden Gegebenheiten nicht, oder nur zu langsam anpassen kann.

In einem kooperativen System mit erlaubter ungleicher Verteilung kann es dazu kommen, daß Neid auf den Gewinn des anderen die Kooperation zu beenden droht. Untersucht man jedoch in einem solchen Fall die Entstehung des Neides, so wird man feststellen, daß er auf einem Vergleich beruht. »Die Menschen neigen dazu von dem Vergleichsmaßstab Gebrauch zu machen, der ihnen zur Verfügung steht - und das ist oft der Erfolg des anderen Beteiligten im Vergleich zum eigenen Erfolg.« Der dann hervorgerufene Neid führt zu Versuchen, jeden Vorteil zu korrigieren, den der andere erreicht hat und dies auch dann, wenn die eigenen Güter nicht geschmälert wurden. In der Folge führt dies zu gegenseitiger Defektion, da man annehmen kann, daß Kooperation in vielen, Defektion in nahezu allen Fällen erwidert wird, denn der Beneidete wird seinen Vorteil zu sichern versuchen. Dadurch wirkt Neid selbstzerstörerisch und ist auch für die Gesamtheit nachteilig. Es ist in diesem Fall viel wichtiger zu beachten, daß man in einer Nichtnullsummen-Welt selbst gut abschneiden kann, ohne jedoch besser abschneiden zu müssen als der andere Beteiligte. Der Bewertungs- und Vergleichsmaßstab bei ungleicher Verteilung in einem kooperativen System sollte nicht der andere, oder eine andere Gruppe sein, sondern die Situation der Defektion, in welcher der dauerhafte Nutzen kleiner ist.

Schließen möchte ich mit einer Schlußfolgerung von Axelrod: „Wechselseitige Kooperation kann auch ohne zentrale Kontrolle in einer Welt von Egoisten entstehen, wenn sie von einer Gruppe von Einzelwesen ausgeht, die auf Zusammenarbeit setzt." An dieser Stelle sollte ein Minderheitenschutz ansetzen.

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